Treppenlift Kosten

Falls man in der Beweglichkeit wegen des Alters oder einer Erkrankung begrenzt ist, mag ein Sitz-, Hub-, Plattform- beziehungsweise Senkrechtlift erforderlich sein. Bloß mithilfe eines derartigen Liftes kann man als Folge dessen bekanntlich Stufen noch bewältigen. Wie teuer die Treppenlift Kosten Krankenkasse werden können und welche Zulagen höchstens möglich sind, zeigen wir im folgenden Beitrag auf.

Grundlagen für Treppenlift Kosten Krankenkasse

Abhängig davon in was für einem Ausmaß die Beweglichkeit begrenzt ist, mag ein Sitz-, Hub-, Plattform- oder Senkrechtlift nötig sein. So ein Lift ist entsprechend der Variante mit immensen Ausgaben in der Beschaffung sowie für die Installation gekoppelt. Aber bei den Ausgaben kann man Unterstützung erhalten, beispielsweise durch die Treppenlift Kosten Krankenkasse. Hierfür sollten allerdings gewisse Anforderungen erfüllt sein. Bloß dann kann es gegeben falls zu einem Kostenzuschuss von der Krankenversicherung kommen. Die allererste Anforderung welche erfüllt sein sollte, ist das Vorliegen eines Pflegegrad. Mit nur diesem Pflegegrad ist dann mit einer Unterstützung durch die Krankenversicherung zu rechnen. Darüber hinaus muss dieser Aufzug zur Besserung des Wohnumfeldes erforderlich sein. Allgemein werden die Anforderungen anhand des ärztlichen Service der Krankenversicherung überprüft.

Level der Unterstützung bei Treppenlift Kosten Krankenkasse

Wie hoch die Unterstützung bei Treppenlift Kosten Krankenkasse ausfällt, ist stets von dem Fall bedingt. Generell geschieht keinerlei 100 Prozentige Kostenübernahme. Das heißt es besteht immer eine gewisse Selbstbeteiligung an dem Vorhaben. Höchstens ist eine Unterstützung von 4000 Euro denkbar. Wenngleich dieser Betrag wachsen kann, wenn beispielsweise ein Ehepaar über den Pflegegrad verfügt oder auch diverse Leute mit einem solchen Pflegegrad unter einem Dach leben. In diesen Umständen kann die Unterstützung für einen Aufzug durch die Krankenkasse auf 8000 und darüber hinaus auf bis zu 16.000 Euro ansteigen. Wenngleich auch in dem Zusammenhang abermals gilt, das es absolut nicht zu einer kompletten Übernahme der Ausgaben seitens der Krankenkasse kommt. Hinsichtlich dem Eigenanteil, so gibt es hier verschiedene Regelungen. Grundsätzlich liegt der Eigenanteil in der Regel bei 10 Prozent. Auch darf der Eigenanteil die Hälfte der monatlichen Bruttoeinkünfte nicht übersteigen. Verfügen betroffene Menschen über ein eigenes Einkommen, so entfällt der Eigenanteil. In einem solchen Fall werden die Kosten für den Lift vollständig übernommen.

Zusätzliche Optionen neben Treppenlift Kosten Krankenkasse

Sind die Ausgaben für einen Treppenlift extrem und will man tunlichst keine Kostenbeteiligung, so existieren neben der Krankenkasse nach wie vor zusätzliche Wege für eine Zulage. So existieren hier neben der Treppenlift Kosten Krankenkasse, das Förderprogramm durch die KFW. So offeriert die ein Förderprogramm für altersgerechtes Umgestalten an. Durch dieses Förderprogramm kann man eine Unterstützung von bis zu 5000 € bekommen. Ansonsten offeriert die KfW ebenfalls Darlehn für eine altersgerechte Umstrukturierung an, dabei sind bis zu 50.000 Euro denkbar. Wird dieser Aufzug wegen eines Unfall aufgrund von Fremdverschulden nötig, so kann es in diesem Fall zu einer Übernahme der Kosten von der Haftpflicht gelangen. Jene trägt die Kosten im Normalfall eigenständig. Wie man mit Hilfe von den Modellen sehen kann, existieren diverse Optionen von Zuschüssen und Kostenübernahmen, neben der Treppenlift Kosten Krankenkasse.